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Energieberatung:
- Sie benötigen einen Energieausweis (früher Energiepass)?
- Sie möchten einen KFW - Kredit oder Zuschuss beantragen?
- Sie möchten wissen, welche Fördermittel Sie in Anspruch nehmen können?
Ich biete Ihnen die kostengünstige, zeitnahe und professionelle Umsetzung Ihrer individuellen Wünsche zum gesamten Themenbereich "energetisches Bauen".
Energieausweis
Seit dem 1. Juli 2008 sind Eigentümer von Häusern, die vor 1965 gebaut wurden, zur Ausstellung und Vorlage eines Energieausweises an Miet- und Kaufinteressenten verpflichtet. Für alle anderen Wohngebäude tritt diese Regelung nun zum 1. Januar 2009 in Kraft. Der Energieausweis hat 10 Jahre Gültigkeit. Man unterscheidet prinzipiell zwischen dem "Bedarfsorientiertem - und dem Verbrauchsorientiertem - Energieausweis".
Bedarfsorientierter Ausweis
Wohngebäude die über weniger als 5 Wohneinheiten verfügen und nicht der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechen benötigen bei Vermietung oder Verkauf den Energie-Bedarfsausweis. Für alle anderen Wohngebäude kann zwischen dem Energie-Bedarfsausweis oder dem Energie-Verbrauchausweis gewählt werden.
Verbrauchsorientierter Ausweis
Beim verbrauchsorientierten Ausweis wird nur der Verbrauch der letzten 3 Jahren berücksichtigt. Dies kann unter Umständen zu einem sehr verzerrten Abbild des tatsächlichen Energiebedarfs führen.
Energiesparberatung vor Ort (BAFA)
Die Energieeinsparberatung vor Ort ist zum Teil Grundbedingung für die Beantragung von günstigen Krediten oder Zuschüssen der KFW - Bank. Hier erstelle ich für Sie die Beratung und die notwendigen Anträge für die jeweiligen Förderprogramme.
Fördermittelberatung
In diesem Punkt berate ich Sie individuell Standort und Baukörper bezogen, welche Fördermittel für das geplante Bauvorhaben in Frage kommen. Hier liegt ein großes Einsparpotenzial.
Erneuerbare - Energien - Wärmegesetz (EEWärmeG)
Hausbesitzer müssen in Neubauten zukünftig einen Teil der Wärme aus erneuerbaren Energien gewinnen. Dazu zählen unter anderem Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen oder Wärmepumpen. Alternativ können Hauseigentümer auch Maßnahmen ergreifen, die zu einer deutlichen Verbesserung der Energieeffizienz ihres Gebäudes führen. Das Gesetz gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude, die vom 1. Januar 2009 an neu errichtet werden. Maßgeblich ist das Datum des Einreichens des Bauantrags.
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